Ihre Anwälte für alle Rechtsgebiete
Profitieren Sie von den Spezialisten, unserem Netzwerk und von unserer internationalen Erfahrung
Wir sind u.a. auf die Gebiete Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht spezialisiert.Unsere Rechtsanwälte bieten Ihnen auf diesen Rechtsgebieten hoch qualifizierte und professionelle Beratung, die auf mehrjähriger Erfahrung basiert und die aktuellen Entwicklungen der Gesetzgebung berücksichtigt.
Um Ihnen die bestmögliche Beratung bieten zu können, verfügen wir über ein umfangreiches Netzwerk an Partnern. Somit ist Ihr Anliegen immer in den Händen eines Experten. Weiter bieten wir Ihnen vertrauensvolle Kontakte zu Anwälten, die sich auf Rechtsgebiete spezialisiert haben, welche von uns nicht betreut werden können. Wir sehen uns nicht als Generalisten.
Trotz Europäischer Union und EU-Richtlinien weicht die Gesetzgebung der einzelnen Länder gerade in den Gebieten Arbeitsrecht oder Gesellschaftsrecht deutlich vom deutschen Gesetz hab. Wir haben Partnerkanzleien in Europa und in Asien, zusammen mit diesen helfen wir Ihnen bei der Internationalisierung Ihres Unternehmens.
Auswahl Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Wirtschaftsrecht
Verkehrsrecht
Familienrecht
Strafrecht
Mietrecht
Privates Baurecht
Jagd-/Waffenrecht
Verkehrsrecht
Wir sind auf Verkehrsrechts spezialisiert und unterstützen seit vielen Jahren Geschädigte bei der Unfallabwicklung von reinen Blechschäden bis hin zu schweren Personenschäden. Wir kooperieren dabei insbesondere mit Sachverständigen und gewährleisten von Anfang an bei der Unfallregulierung eine professionelle Unterstützung für die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber gegnerischen KfZ-Haftpflichtversicherungen, die oftmals das Ziel verfolgen möglichst wenig Schadenersatz und Schmerzensgeld zu bezahlen. Wir halten für Sie den Kontakt zu Sachverständigen, Reparaturwerkstätten, Mietwagenunternehmen, Abschleppfirmen usw. und übernehmen die Korrespondenz mit Versicherungen auf Augenhöhe.
Mögliche Ansprüche bei einem Verkehrsunfall sind zB:
- Kosten für Erstellung Schadengutachten
- Reparaturkosten / Fahrzeugschaden
- Mietwagenkosten / Nutzungsausfall
- Wertminderung
- Abschlepp- und Standkosten
- Schmerzensgeld bei Personenschäden
- Haushaltsführungsschaden
- Verdienstausfall / entgangener Gewinn
- Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren
Mietrecht
Wir beraten Sie sowohl im Bereich des Wohnungs- als auch des Gewerberaummietrechts. Unsere Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung, zu unseren Mandanten zählen neben Unternehmen und Privatpersonen insbesondere auch Wohnungsbaugesellschaften und gewerbliche Vermieter.
Wir beraten Sie bei allen relevanten rechtlichen Themenkomplexen wie zB:
- Erstellung, Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen
- Beratung bei der Erstellung und Abwehr von Kündigungen
- Geltendmachung von Mietrückständen
- Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen / Mietminderung
- Prüfung von Mieterhöhungen
- Bauliche Veränderungen und Rückbauverpflichtungen
- Instandhaltung und Schönheitsreparaturen
- Betriebskostenabrechnungen
Wir berücksichtigen bei unserer Beratung stets die aktuelle Gesetzeslage und Urteile, um für Sie eine bestmögliche Vertretung zu gewährleisten. Ziel ist es immer eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden und zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Familienrecht
Ob bei einer (bevorstehenden) Trennung, einer Scheidung oder in Kindschaftssachen – in allen familienrechtlichen Angelegenheiten bestehen zunächst sehr viele offene Fragen und meist dringender Handlungsbedarf. Neben dem notwendigen Einfühlungsvermögen braucht es oftmals auch einen durchsetzungsstarken Interessenvertreter an Ihrer Seite. Gerne vertreten wir Ihre Interessen in diesen Bereichen und auch bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen.
Zivilrecht
Auf dem breiten Gebiet des Zivilrechts beantworten wir Ihre offenen Fragen rund um die jeweiligen Verträge. Ob Rücktritt oder Anfechtung vom Vertrag oder Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche – wir zeigen Ihnen alle Alternativen auf, geben Ihnen personalisierte Empfehlungen ab und vertreten Ihre Interessen, um das bestmögliche für Sie zu erreichen.
Kaufrecht
Im Rahmen einer Garantie und Gewährleistung bestehen viele Handlungsmöglichkeiten. Schadensersatz, Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt bilden nur einen Teil der Möglichkeiten ab. Wir informieren Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten und vertreten diese mit voller Überzeugung.
Jagd- und Waffenrecht
Das Jagdrecht bildet eine Spezialmaterie. Die Anfertigung und Prüfung von Jagdpachtverträgen, Durchsetzung von Pachtminderungen und die Vermittlung zwischen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften bedürfen einer besonderen Expertise, welche wir Ihnen bieten können. Weiter sind wir Ihnen bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Entzug des Jagdscheines oder bei Streitigkeiten zwischen Jagdpächtern etc. behilflich.
Wie können wir Ihnen helfen?
Was können wir für Sie tun? Gerne erörtern wir bei einem kostenfreien Erstgespräch Ihre konkreten Anliegen. Diskret, kompetent und ergebnisorientiert!
Mandanten FAQs
Was kostet die anwaltliche Beratung bzw. die anwaltliche Vertretung?
Die Frage nach dem Anwaltshonorar ist häufig die erste und die oft am schwierigsten zu beantwortende Frage. Die Antwort kann wie meist unter Juristen nur lauten: Das kommt darauf an – nämlich auf Art und Umfang! Die Art der Abrechnung kann unterschiedlich gewählt werden: grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), das am Streitwert ansetzt. Nach Vereinbarung kann insbesondere im Bereich der außergerichtlichen Anwaltstätigkeit die Abrechnung nach tatsächlich angefallenem Zeitaufwand erfolgen. Die Frage der Vergütung wird zu Beginn mit Ihnen abgesprochen; in der Regel wird nach dem RVG abgerechnet.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Der Umfang der versicherten Leistungen differiert von Vertrag zu Vertrag. Fragen Sie bei Zweifeln vorher bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob das entsprechende Rechtsgebiet (z. B. Verwaltungsrecht) und die Art der Leistung (z. B. Erstberatung) mitversichert sind. Gerne übernehmen auch wir für Sie die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Hierfür müssen Sie uns ihre Versicherungsscheinnummer mitteilen.
Ich kann mir den Anwalt nicht leisten – was ist zu tun?
Die Kosten für eine umfassende rechtliche Erstberatung betragen maximal Euro 190,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Euro 226,10) und werden im Falle nachfolgender Mandatserteilung in derselben Sache innerhalb von 6 Monaten nach der Erstberatung in voller Höhe auf das Endhonorar angerechnet. Im Rahmen der Erstberatung erfahren Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation die Möglichkeiten weiteren rechtlichen und tatsächlichen Vorgehens. Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob die Beratung ausreicht oder ob weitere Schritte erforderlich sind.
In einem Rechtsstaat muss niemand auf juristische Beratung und Vertretung verzichten. Für die Beratung benötigen Sie einen sog. Beratungshilfeschein; diesen erhalten Sie bei der Rechtsantragsstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts.
Im Falle der prozessualen Vertretung kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden. Hierfür werden die Einkommensnachweise benötigt.
Was muss ich zur Besprechung mitnehmen?
Nehmen Sie bitte alle Unterlagen, insbesondere Bescheide, Urteile, Schriftverkehr, Verträge u.ä. mit, die den zu klärenden Sachverhalt betreffen. Unterlagen, die sie sofort wieder benötigten, werden von uns kopiert, die Originale können Sie wieder mitnehmen.