Was kostet die anwaltliche Beratung bzw. die anwaltliche Vertretung?
Die Frage nach dem Anwaltshonorar ist häufig die erste und die oft am schwierigsten zu beantwortende Frage. Die Antwort kann wie meist unter Juristen nur lauten: Das kommt darauf an - nämlich auf Art und Umfang! Die Art der Abrechnung kann unterschiedlich gewählt werden: grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), das am Streitwert ansetzt. Nach Vereinbarung kann insbesondere im Bereich der außergerichtlichen Anwaltstätigkeit die Abrechnung nach tatsächlich angefallenem Zeitaufwand erfolgen. Die Frage der Vergütung wird zu Beginn mit Ihnen abgesprochen; in der Regel wird nach dem RVG abgerechnet.
Die Kosten für eine umfassende rechtliche Erstberatung betragen maximal Euro 190,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Euro 226,10) und werden im Falle nachfolgender Mandatserteilung in derselben Sache innerhalb von 6 Monaten nach der Erstberatung in voller Höhe auf das Endhonorar angerechnet. Im Rahmen der Erstberatung erfahren Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation die Möglichkeiten weiteren rechtlichen und tatsächlichen Vorgehens. Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob die Beratung ausreicht oder ob weitere Schritte erforderlich sind.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Der Umfang der versicherten Leistungen differiert von Vertrag zu Vertrag. Fragen Sie bei Zweifeln vorher bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob das entsprechende Rechtsgebiet (z. B. Verwaltungsrecht) und die Art der Leistung (z. B. Erstberatung) mitversichert sind. Gerne übernehmen auch wir für Sie die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Hierfür müssen Sie uns ihre Versicherungsscheinnummer mitteilen.
Ich kann mir den Anwalt nicht leisten - was ist zu tun?
In einem Rechtsstaat muss niemand auf juristische Beratung und Vertretung verzichten. Für die Beratung benötigen Sie einen sog. Beratungshilfeschein; diesen erhalten Sie bei der Rechtsantragsstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts.
Im Falle der prozessualen Vertretung kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden. Hierfür werden die Einkommensnachweise benötigt.
Was muss ich zur Besprechung mitnehmen?
Nehmen Sie bitte alle Unterlagen, insbesondere Bescheide, Urteile, Schriftverkehr, Verträge u.ä. mit, die den zu klärenden Sachverhalt betreffen. Unterlagen, die sie sofort wieder benötigten, werden von uns kopiert, die Originale können Sie wieder mitnehmen.